Experten für Unternehmenssanierung

Unternehmenssanierung

Die RfS Steuerberatungsgesellschaft mbH hat sich u.a. darauf spezialisiert, Unternehmer und Unternehmen branchenunabhängig erfolgreich zu sanieren. Wir arbeiten hier eng mit entsprechenden Fachberatern seit Jahren zusammen. Zudem haben wir hervorragende Kontakte zu Firmenkundenbetreuern namhafter Kreditinstitute, um z.B. Umschuldungen durchführen zu können oder neu gegründete Auffanggesellschaften zu finanzieren, gegebenenfalls durch subventionierte Kreditlösungen (Thema KFW).

Insolvenzvermeidung / Existenzsicherung

 

Unternehmenskrise

Gerade in der heutigen Zeit, einer sich stark ausweitenden Finanzkrise, gilt es aus unserer Erfahrung, frühzeitig zu erkennen, dass meine Firma sich in einer Unternehmenskrise befindet. Neben dem Erkennen ist noch viel wichtiger, die Bereitschaft zuzulassen, dass ich mir als Unternehmer helfen lasse! Das Motto „wir machen so weiter wie immer, wird schon wieder werden, das haben wir jedesmal geschafft“ kann schnell zur Existenzvernichtung führen. Wichtig hierbei ist: Nur ein rasches Handeln kann u.a. die Unternehmenssanierung erfolgreich gestalten lassen.

 

Eindeutige Signale einer Unternehmenskrise sind

  • Zahlungsstockung
  • drohende Zahlungsunfähigkeit
  • Zahlungsunfähigkeit und
  • bilanzielle Überschuldung

 

Unternehmenssanierung verstehen wir im Sinne einer erfolgreichen Existenzsicherung. Oftmals handelt es sich bei Ihrer Firma um ein traditionelles Familienunternehmen, welches evtl. seit Generationen besteht.

Die RfS Steuerberatungsgesellschaft mbH saniert aktiv, indem wir z.B. auf überflüssige Analysen und Meetings verzichten. Stattdessen erarbeiten wir direkt Lösungsansätze an den unterschiedlichen „Fronten“ der Unternehmenssanierung und setzen diese um.

 

Beispiele hierfür sind

  • Schuldenregulierung zur Insolvenzabwehr (Vereinbarung von Stundungen, Aushandeln von Teilerlassen
  • Versuch der außergerichtlichen Tilgung im Rahmen des einheitlichen Gläubigererlasses)
  • kurzfristige Verbesserung der Liquidität
  • Schaffung einer langfristigen Umfinanzierung
  • Optimierung der operativen Abläufe des Unternehmens
  • Erzielung von Umsatzsteigerungen und / oder Kostensenkungen
  • Begleitung einer Unternehmensnachfolge auf Verwandte u.v.m.

 

Insolvenzanmeldung

In manchen Fällen kann leider eine Insolvenzanmeldung auch von uns nicht mehr vermieden werden, insbesondere wenn der Schritt des Unternehmers zwischen Kenntnis der Unternehmenskrise und Kontaktaufnahme zum Berater zu lange gedauert hat. Allerdings besteht im Insolvenzfall die Gefahr, dass der Geschäftsführer durch den Insolvenzverwalter in die Mithaftung genommen wird und sogar Strafandrohung erfolgt. Unsere Kanzlei wird Ihnen auch in dieser Phase entscheidend beratend zur Seite stehen, indem wir die Schnittstelle zum Insolvenzverwalter oder den Steuerstrafbehörden herstellen und verhandelnd begleiten. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Menüseite „Steuerstrafrecht“.

 

Im Falle der Insolvenz beraten wir Sie zum Thema Restschuldbefreiung und vielen weiteren Fragen wie z.B. Durchführung eines außergerichtlichen Vergleichs. Die Weiterführung des bislang erfolgreichen operativen Geschäftes kann durch die Gründung einer Auffanggesellschaft erreicht werden. Hier muss insbesondere auf die rechtlichen Gegebenheiten, wie z.B. das UmwandlungsG und UmwandlungsteuerG geachtet werden. In Fällen, wonach das ganze Unternehmen mit seinen wesentlichen Betriebsgrundlagen überführt wird, muss auf die Gefahr der möglichen Haftungsinanspruchnahme der Nachfolgegesellschaft (§25 HGB und §75AO) aufgepasst werden.

Die seit dem 01.11.2008 geltende Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung (kurz UG) bietet eine kostengünstige Alternative zur GmbH oder Limited als Rechtsform für eine Auffanggesellschaft.

 

Kapitalbeschaffung

Ebenfalls beraten wir Sie, was das Thema Kapitalbeschaffung betrifft. Sei es zu Fragen der Eigen- oder Fremdfinanzierung. Unsere Kanzlei hat auch seriöse Kontakte zu diversen Finanziers oder Investmentbeteiligungsgesellschaften, die Kapital zur Verfügung stellen können.

 

Für diesen Zweck erarbeiten wir für Sie einen Businessplan / Machbarkeitsstudie oder Forecastrechnung. Nach der erfolgreichen Sanierung bieten wir Ihrem Unternehmen Halt und Hilfe z.B. in Form einer Beirats oder Aufsichtsratstätigkeit unseres Geschäftsführers, um nicht in die Gefahr zu laufen, ähnlichen Fehlern wie vor der Unternehmenssanierung zu unterliegen.

In der Praxis bieten sich bei Sanierungsmandaten vorwiegend zwei Alternativen an:
Wir beraten Sie gerne. Ihre Experten in allen Fragen rund um das Thema Unternehmenssanierung

Unternehmenserhaltung​

 

Unser Hauptaugenmerk in einem ersten Schritt gilt der:

  • Prüfung Insolvenzanzeigepflicht nach InsO bzw. Erarbeitung einer Umgehungsstrategie. Zur Klärung der Frage ob eine insolvenzrechtliche Überschuldung des Unternehmens eingetreten ist, muss eine Liquiditätsprognose für ein Jahr erarbeitet werden.

  • Abwendung einer möglichen Insolvenzanzeige durch einen Gläubiger nach InsO (i.d.R. Sozialversicherungsträger wie AOK) beim zuständigen Amtsgericht und

  • Vermeidung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung des Mandanten und

  • Erhaltung des operativen Geschäftes, also Sicherstellung aller bestehenden und rentablen Auftragsverhältnisse (Umsatzerlöse) sowie der damit zwingend verbundenen Sicherstellung der Bezahlung des dringend notwendigen Kostenapparates (wie z.B. Wareneinkauf, Miete, Bürokosten, Personal usw.).

 

Dies kann nur erreicht werden, indem vorrangig eine ausreichende Liquidität im Unternehmen geschaffen wird. Soll heißen, wir erarbeiten zu Beginn der Sanierung einen Liquiditätsplan, mit dessen Hilfe und unter unserer strikten Anweisung, ausgewählte Eingangsrechnungen des insolventen Unternehmens bezahlt werden. Der Liquiditätsplan gilt als Kooperationsbasis u.a. für die Gläubiger (z.B. Banken).

 

In einem zweiten Schritt werden von uns die erteilten Besicherungen zugunsten vorhandener Darlehen genauestens geprüft. Nicht besicherte Aktiva (z.B. Lebensversicherungen) kann, falls diese für das operative Tagesgeschäft nicht benötigt wird, liquidiert werden und bildet die Basis einer sog. „Kriegskasse“, um die Unternehmenssanierung erfolgreich bestreiten zu können.

 

Parallel erarbeiten wir mit den Hauptgläubigern Stundungsanträge bzw. Vollstreckungsaufschübe (z.B. Finanzamt). Falls notwendig auch einen außergerichtlichen Vergleich, dem alle Gläubiger zustimmen müssen. Nach Prüfung der bestehenden Darlehensverträge versuchen wir für den Mandanten einen (Teil)verzicht oder Umschuldung bei den Banken zu erzielen.

 

Vorrangiges Ziel ist die Vermeidung der Firmen- und Privatinsolvenz des Mandanten.

Liquidation / Auffanggesellschaft​

 

Gängiges Modell ist die Gründung einer neuen Firma durch den Ehepartner (falls Gütertrennung vereinbart wurde bzw. ein Ehevertrag vorhanden ist) oder durch die Kinder des insolventen Unternehmers. Das benötigte Kapital für die Einzahlung des Stammkapitals (z.B. bei einer GmbH-Gründung) und dem Kauf der „assets“ aus dem insolventen Unternehmen wird vorrangig durch öffentliche Mittel zinsgünstig finanziert (z.B. KfW). Hierfür erarbeiten wir u.a. eine sog. „Machbarkeitsstudie“, die als Verhandlungsbasis für die von uns getätigten Finanzierungsanfragen bei ausgewählten Kreditinstituten dient.

 

Die bestehenden Aufträge werden dann auf die neue Firma überführt. Bestehende Verbindlichkeiten (Überschuldung) werden durch den Erlös aus dem Verkauf der „assets“ getilgt bzw. dienen als Basis, um sich mit den Gläubigern zu vergleichen.

 

Die kurz skizzierte Neustrukturierung bietet zudem einige Chancen, wie z.B. eine Neuorientierung des bislang praktizierten operativen Kerngeschäftes mit Trennung / Aussortierung von nichtrentablen Aufträgen, das teilweise unkomplizierte Auflösen von nicht mehr gewollten Arbeitsverhältnissen ohne arbeitsrechtliche Bedenken, Umfinanzierung zu günstigeren Zinskonditionen usw.

 

Fazit in kurzen Worten:

Erzielung einer Steigerung der Umsatzerlöse bei gleichzeitiger Reduzierung des Kostenblockes.

Gerne erarbeiten wir für Sie ein individuelles Sanierungskonzept in Form einer Machbarkeitsstudie aus, in dem Ihre Wünsche und Ziele weitestgehend Berücksichtigung finden.

Für unsere Tätigkeiten beantragen wir für Sie einen Beratungskostenzuschuss bei den entsprechenden Stellen (Kammern, Verbände, Förderbanken, regionale Wirtschaftsförderer).

Häufig gestellte FRAGEN zur Unternehmenssanierung

Die Erarbeitung eines Konzeptes zur wirtschaftlichen Rettung einer Firma samt dessen Umsetzung.

Einfach erklärt bedeutet Unternehmenssanierung: Die Erarbeitung und Umsetzung eines Konzeptes um eine Firma wirtschaftlich zu retten.

Darstellung Ist-Zustand der Firma, Analyse Gründe für Schieflage der Firma, Erarbeitung Sanierungskonzept mit Lösung der Probleme, Umsetzung Sanierungskonzept, laufende Überwachung.

Fortführung bestehende Firma (außerinsolvenzlich oder in der Insolvenz z.B. über Eigenverwaltung) oder Neugründung Firma.

Erkennung und Behebung der Probleme, die zur Schieflage der Firma geführt haben. Umsetzung der Probleme sowohl rechtlich wie auch wirtschaftlich, neue Ausrichtung der Firma oder des operativen Geschäftes.

In der Regel die Insolvenz in der Eigenverwaltung nach §270a InsO bzw. neu §270b InsO. Im Regelinsolvenzverfahren findet in der Praxis leider kaum noch eine Sanierung der Firma statt, sondern deren Zerschlagung.

Wir beraten Sie gerne. Ihre Experten in allen Fragen rund um das Thema Unternehmenssanierung