Ihr Steuerberater für
- Steuerstrafrecht
- Erb- & Schenkungsteuerrecht
- Unternehmenssanierung
- Eigenverwaltung in der Insolvenz
- Internationales Steuerrecht
- Selbständige, Freiberufler und Firmen
- Buchhaltungen DATEV (auch digital)
- Lohnbuchhaltungen
- Erstellung Bilanzen, Gewinnermittlungen
- Erstellung Steuererklärungen (u.a. Einkommensteuererklärungen)
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Warum zwei Kanzleien?
Was wir für Sie tun können?
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Kanzlei
Erfahren Sie mehr über unsere Kanzlei und warum der Mandant im Mittelpunkt steht.
Leistungen
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Schwerpunkte
Erb- und Schenkungsteuerrecht
Steuerberatung zum Thema Schenken bzw. Erben u. Vererben, v.a. vorweggenommene Erbfolge, Unternehmensnachfolge inkl. Berücksichtigung aller Steuerarten.
Steuerstrafrecht
Professionelle Hilfe, was den richtigen Umgang mit der Vollstreckungsstelle, der Bußgeldstelle, der Steuerfahndung des jeweiligen zuständigen Finanzamtes betrifft.
Unternehmenssanierung
Unternehmenssanierung verstehen wir im Sinne einer erfolgreichen Sicherung Ihrer Existenz und bieten Ihrem Unternehmen Halt und Hilfe.
Internationales Steuerrecht
Beratung inländischer Mandanten bei der Erzielung von Auslandseinkünften sowie ausländischer Mandanten bei der Erzielung von Einkünften in Deutschland.
Eigenverwaltung in der Insolvenz
Neues Praxisbeliebtes Sanierungsinstrument nach ESUG
Häufige gestellte FRAGEN zu Steuerberatung
Die Aufgaben eines Steuerberaters sind sehr vielfältig. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören: Buchhaltungen, Löhne, Bilanzerstellung, Steuererklärungen, Steuerberatungen in allen Bereichen, Wirtschaftsberatung u.v.m.
Die Kosten für einen Steuerberater sind sehr unterschiedlich und richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung StBVV, entweder über den Gegenstandswert oder über das Zeithonorar.
Ein Steuerberater lohnt sich vor allem bei jeder Firmengründung, bei jeder Schenkung, bei jeder Nachlassbetreuung, bei Vermietungseinkünften, bei KMU-Mandaten u.v.m.
Ein Steuerberater darf nur eingeschränkte Rechtsberatung, sowie keine aktive Werbung betreiben. Außerdem darf ein Steuerberater in keinen Interessenskonflikt geraten.
Die Kosten einer Einkommensteuererklärung bedarf zwingend einer Berechnung nach Gegenstandswerten über die Steuerberatervergütungsverordnung StBVV (§§24,27 StBVV).
Es gibt zahlreiche gute Gründe um zu einen Steuerberater zu gehen. Zu den wichtigsten gehören:
1) Beachtung einer Viezahl von gesetzlichen Pflichten / Anforderungen
2) Steueroptimierung
3) Arbeitserleichterung
Ein Steuerberater verliert seine Zulassung durch Missachtung des SteuerberaterG, bei Betrug, bei Begehen Steuerstraftat, bei Begehen Subventionsbetrug, bei Veruntreuung, bei Insolvenzverfahren, bei Unterschlagung usw.