Experte für Insolvenz in Eigenverwaltung

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Kanzlei

Eigenverwaltung in der Insolvenz

Seit in Kraft treten des ESUG (Gesetz zur Erleichterung von Unternehmenssanierungen) in 2012 bietet sich für eine erfolgreiche Unternehmenssanierung die Insolvenz in der Eigenverwaltung nach §270a InsO an.

Zielgruppe dieses gerichtlichen Verfahrens sind vorwiegend Firmen mit einem funktionierenden guten operativem Geschäft, welche allerdings z.B. durch unverschuldete Außeneinflüsse (Bsp. hoher Forderungsausfall oder Gesellschafterstreitigkeiten) in massive Zahlungsschwierigkeiten geraten sind. Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag auf Eigenverwaltung beim zuständigen Amtsgericht ist die Sanierungswürdigkeit und Sanierungsfähigkeit des Unternehmens.

Im Eigenverwaltungsverfahren kann der beauftragte Sanierer mit Hilfe des Werkzeugkastens der InsO das Unternehmen erfolgreich z.B. über einen Insolvenzplan sanieren und zurück in ein Regelmandat überleiten. Zudem besteht die einzigartige Möglichkeit / Chance, sich im Unternehmen von Belasten zu trennen, wie z.B. Entschuldung bei Banken oder Kaduzierung von Gesellschaftsanteilen unbeliebter Gesellschafter.

Unsere Kanzleien arbeiten mit einem sehr erfolgreichen Sanierer von Eigenverwaltungen hierzulande, der Firma Planer & Kollegen GmbH Landsberg, stark zusammen. Unter der Regie von Herrn Planer arbeiten wir mandatsbezogen u.a. mit einem Netzwerk von Fachanwälten für Insolvenzrecht zusammen, welche auf u.a. als Sachwalter bei Gericht vorgeschlagen und berufen werden.

Wir haben uns auf folgende Bearbeitungen im Eigenverwaltungsmandat spezialisiert (kurzer Auszug):

  • Lohnbuchhaltung in der Insolvenz (u.a. Anmeldung Insolvenzgeld bei der AA, Insolvenzgeldvorfinanzierung)

  • Finanzbuchhaltung in der Insolvenz im vorläufigen Verfahren sowie ab Eröffnung des Verfahrens mit neuer Steuernummer (§55Abs. 4 InsO)

  • Bearbeitung gesonderte Insolvenzbuchhaltung nach Einnahmen-Überschuss-Rechnung – Istversteuerung – (für Reporting an Sachwalter und Insolvenzgericht)

  • Erstellung Zwischenabschluss und Steuererklärungen für Zeitraum bis Beschluss Eröffnung Eigenverwaltung (Reporting für Sanierungsbeauftragten, Sachwalter und Insolvenzgericht)

  • Erstellung Zwischenabschluss und Steuererklärungen für Zeitraum ab Beschluss Eröffnung Eigenverwaltung bis Jahresende (Reporting für Sanierungsbeauftragten, Sachwalter und Insolvenzgericht)

  • Erstellung konsolidierter Jahresabschluss und Steuererklärungen für Finanzamt pro Veranlagungsjahr

  • Bearbeitung Einspruch gegen Haftungsbescheid Geschäftsführer wegen Lohnsteuer / Umsatzsteuer nach §69 AO

  • Zuarbeit Fachanwalt für Bearbeitung Klagen gegen Haftungsbescheid Geschäftsführer wegen Lohnsteuer / Umsatzsteuer nach §69 AO

  • Abstimmung Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle

  • Erstellung Planungsrechnungen (integrierte Planung) für Investoren (M&A – Prozess)

  • Simulation / Berechnung Sanierungsgewinn

  • Antrag verbindliche Auskunft zur Frage nach der Steuerbefreiung eines Sanierungsgewinns beim Finanzamt und bei der zuständigen Gemeinde

  • Schnittstelle zur Geschäftsführung, Sanierer und Sachwalter

Nähere Informationen rund um das Thema Eigenverwaltung nach §270a InsO können Sie unter dem folgenden Link nachlesen:

www.planerundkollegen.de


Wir beraten Sie gerne zum Thema Eigenverwaltung

Herzlich willkommen in Ihrer Steuerkanzlei Mascher / RfS StBG mbH