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Unternehmenssanierung / Insolvenzvermeidung /
Existenzsicherung
Die
Steuerkanzlei Mascher hat sich u.a. darauf spezialisiert, Unternehmer und
Unternehmen branchenunabhängig erfolgreich zu sanieren. Wir arbeiten hier
eng mit entsprechenden Fachberatern seit Jahren zusammen.
Zudem haben wir hervorragende Kontakte zu Firmenkundenbetreuern namhafter
Kreditinstitute, um z.B. Umschuldungen durch führen zu können oder neu
gegründete Auffanggesellschaften zu finanzieren, gegebenenfalls durch
subventionierte Kreditlösungen (Thema KFW).
Gerade in der heutigen Zeit, einer sich stark ausweitenden Finanzkrise, gilt
es aus unserer Erfahrung, frühzeitig zu erkennen, dass mein
Unternehmen sich in einer Krise befindet. Neben dem Erkennen ist noch
viel wichtiger, die Bereitschaft zuzulassen, dass ich mir als
Unternehmer helfen lasse! Das Motto „wir machen so weiter wie immer,
wird schon wieder werden, das haben wir jedes Mal geschafft“ kann schnell
zur Existenzvernichtung führen. Wichtig hierbei ist: Nur ein rasches
Handeln kann u.a. die Sanierung erfolgreich gestalten lassen.
Eindeutige Signale einer Krise im Unternehmen sind Zahlungsstockung,
drohende Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunfähigkeit und bilanzielle
Überschuldung.
Unternehmenssanierung verstehen wir im Sinne einer erfolgreichen Sicherung Ihrer Existenz. Oftmals handelt es sich bei Ihrer Firma um ein
traditionelles Familienunternehmen, welches evtl. seit Generationen
besteht.
Die Steuerkanzlei Mascher saniert aktiv, indem wir z.B. auf
überflüssige Analysen und Meetings verzichten. Stattdessen erarbeiten wir
direkt Lösungsansätze an den unterschiedlichen „Fronten“ der Sanierung und
setzen diese um. Beispiele hierfür sind Schuldenregulierung zur
Insolvenzabwehr (Vereinbarung von Stundungen, Aushandeln von
Teilerlassen, Versuch der außer-gerichtlichen Tilgung im Rahmen des
einheitlichen Gläubigererlasses), kurzfristige Verbesserung der Liquidität,
Schaffung einer langfristigen Umfinanzierung, Optimierung der operativen
Abläufe des Unternehmens, Erzielung von Umsatzsteigerungen und / oder
Kostensenkungen, Begleitung einer Unternehmensnachfolge auf Verwandte u.v.m..
In manchen Fällen kann leider eine Insolvenzanmeldung auch von uns nicht
mehr vermieden werden, insbesondere wenn der Schritt des Unternehmers
zwischen Kenntnis der Krise und Kontaktaufnahme zum Berater zu lange
gedauert hat. Allerdings besteht im Insolvenzfall die Gefahr, dass der
Geschäftsführer durch den Insolvenzverwalter in die Mithaftung
genommen wird und sogar Strafandrohung erfolgt. Unsere Kanzlei wird
Ihnen auch in dieser Phase entscheidend beratend zur Seite stehen, indem wir
die Schnittstelle zum Insolvenzverwalter oder den Steuerstrafbehörden
herstellen und verhandelnd begleiten. Nähere Informationen finden Sie auf
unserer Menüseite „Steuerhinterziehung / Steuerstrafrecht“.
Im Falle der Insolvenz beraten wir Sie zum Thema Restschuldbefreiung und
vielen weiteren Fragen wie z.B. Durchführung eines außergerichtlichen
Vergleichs.
Die Weiterführung des bislang erfolgreichen operativen Geschäftes kann durch
die Gründung einer Auffanggesellschaft erreicht werden. Hier muss
insbesondere auf die rechtlichen Gegebenheiten, wie z.B. das UmwandlungsG
und UmwandlungsteuerG geachtet werden. In Fällen, wonach das ganze
Unternehmen mit seinen wesentlichen Betriebsgrundlagen überführt wird, muss
auf die Gefahr der möglichen Haftungsinanspruchnahme der
Nachfolgegesellschaft (§25 HGB und §75AO) aufgepasst werden.
Die seit dem 01.11.2008 geltende Unternehmergesellschaft mit beschränkter
Haftung (kurz UG) bietet eine kostengünstige Alternative zur GmbH oder
Limited als Rechtsform für eine Auffanggesellschaft. Nähere Informationen
hierzu finden Sie auf unserer Menüseite „Aktuelle Infos“.
Ebenfalls beraten wir Sie was das Thema Kapitalbeschaffung betrifft.
Sei es zu Fragen der Eigen- oder Fremdfinanzierung. Unsere Kanzlei hat auch
seriöse Kontakte zu diversen Finanziers oder
Investmentbeteiligungsgesellschaften, die Kapital zur Verfügung stellen
können.
Für diesen Zweck erarbeiten wir für Sie einen Businessplan /
Machbarkeitsstudie oder Forecast-rechnung.
Nach der erfolgreichen Sanierung bieten wir Ihrem Unternehmen Halt und Hilfe
z.B. in Form einer Beirats oder Aufsichtsratstätigkeit des
Kanzleiinhabers, um nicht für die Zukunft Gefahr zu laufen, ähnlichen
Fehlern wie vor der Sanierung zu unterliegen.
In der Praxis bieten sich bei Sanierungsmandaten vorwiegend zwei
Alternativen an:
1) Bestehende Firma soll erhalten werden
Unser Hauptaugenmerk in einem ersten Schritt gilt der:
• Prüfung Insolvenzanzeigepflicht nach InsO bzw. Erarbeitung einer
Umgehungsstrategie. Zur Klärung der
• Frage ob eine
insolvenzrechtliche Überschuldung des Unternehmens eingetreten ist, muss
eine
•
Liquiditätsprognose für ein Jahr erarbeitet werden.
• Abwendung einer möglichen Insolvenzanzeige durch einen Gläubiger nach InsO
(i.d.R.
•
Sozialversicherungsträger wie AOK) beim zuständigen Amtsgericht und
• Vermeidung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung des Mandanten
und
• Erhaltung des operativen Geschäftes, also Sicherstellung aller bestehenden
und rentablen
•
Auftragsverhältnisse (Umsatzerlöse) sowie der damit zwingend verbundenen
Sicherstellung der
• Bezahlung des
dringend notwendigen Kostenapparates (wie z.B. Wareneinkauf, Miete,
Bürokosten,
• Personal usw.).
Dies kann nur erreicht werden, indem vorrangig eine ausreichende Liquidität
des Unternehmens geschaffen wird. Soll heißen, wir erarbeiten zu Beginn der
Sanierung einen Liquiditätsplan, mit dessen Hilfe und unter unserer
strikten Anweisung, ausgewählte Eingangsrechnungen des insolventen
Unternehmens bezahlt werden. Der Liquiditätsplan gilt als Kooperationsbasis u.a. für die Gläubiger (z.B. Banken).
In einem zweiten Schritt werden von uns die erteilten Besicherungen
zugunsten vorhandener Darlehen genauestens geprüft. Nicht besicherte Aktiva
(z.B. Lebensversicherungen) kann, falls diese für das operative
Tagesgeschäft nicht benötigt wird, liquidiert werden und bildet die Basis
einer sog. „Kriegskasse“, um die Sanierung erfolgreich bestreiten zu können.
Parallel erarbeiten wir mit den Hauptgläubigern Stundungsanträge bzw.
Vollstreckungsaufschübe (z.B. Finanzamt). Falls notwendig auch einen
außergerichtlichen Vergleich, dem alle Gläubiger zustimmen müssen.
Nach Prüfung der bestehenden Darlehensverträge versuchen wir für den
Mandanten einen (Teil)verzicht oder Umschuldung bei den Banken zu erzielen.
Vorrangiges Ziel ist die Vermeidung der Firmen- und Privatinsolvenz des
Mandanten.
2) Bestehende Firma wird liquidiert und in eine Auffanggesellschaft
überführt
Gängiges Modell ist die Gründung einer neuen Firma durch den Ehepartner
(falls Gütertrennung vereinbart wurde bzw. ein Ehevertrag vorhanden ist)
oder durch die Kinder des insolventen Unternehmers. Das benötigte Kapital
für die Einzahlung des Stammkapitals (z.B. bei einer GmbH-Gründung) und dem
Kauf der „assets“ aus dem insolventen Unternehmen wird vorrangig durch
öffentliche Mittel zinsgünstig finanziert (z.B. KfW). Hierfür erarbeiten wir
u.a. eine sog. „Machbarkeitsstudie“, die als Verhandlungsbasis für die von
uns getätigten Finanzierungsanfragen bei ausgewählten Kreditinstituten
dient.
Die bestehenden Aufträge werden dann auf die neue Firma überführt.
Bestehende Verbindlichkeiten (Überschuldung) werden durch den Erlös aus dem
Verkauf der „assets“ getilgt bzw. dienen als Basis, um sich mit den
Gläubigern zu vergleichen.
Die kurz skizzierte Neustrukturierung bietet zudem einige Chancen, wie z.B.
eine Neuorientierung des bislang praktizierten operativen Kerngeschäftes mit
Trennung / Aussortierung von nichtrentablen Aufträgen, das teilweise
unkomplizierte Auflösen von nicht mehr gewollten Arbeitsverhältnissen ohne
arbeitsrechtliche Bedenken, Umfinanzierung zu günstigeren Zinskonditionen
usw..
Fazit in kurzen Worten:
Erzielung einer Steigerung der Umsatzerlöse bei gleichzeitiger Reduzierung
des Kostenblockes.
Gerne erarbeiten wir für Sie ein individuelles Sanierungskonzept in Form
einer Machbarkeitsstudie aus, in dem Ihre Wünsche und Ziele weitestgehend
Berücksichtigung finden.
Für unsere Tätigkeiten beantragen wir für Sie gegebenenfalls einen Beratungskostenzuschuss bei den entsprechenden Stellen (Kammern,
Verbände, Förderbanken, regionale Wirtschaftsförderer).
Herzlich willkommen bei der Steuerkanzlei Mascher.
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